TBSV-Statuten 2011 Statuten als pdf

Geschichte der Statuten
Diese Statuten gründen auf den Statuten des TBSV vom 13. Dezember 1978 sowie der Revision vom 17. November 1993 und den Nachträgen vom 31. März 1998 sowie vom 15. November 2011
Formelles der Statuten
Bei den Funktionsbezeichnungen gilt die männliche Form auch für weibliche Bezeichnungen.

  I. Konstituierung und Sitz
Artikel 1 Der Thuner- und Brienzersee-Segler-Verband (TBSV) ist ein Regionalverband des Schweizerischen Segelverbandes (Swiss Sailing).Er ist am 13. Dezember 1978 gegründet worden und ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff. des ZGB und der statutarischen Bestimmungen von Swiss Sailing. Der TBSV hat Sitz und Gerichtsstand am Wohnort des Präsidenten.
  II. Zweck und Mittel
Artikel 2

Der TBSV bezweckt die Förderung des Segelsportes in aller Form in erster Linie auf dem Thuner- und Brienzersee aber auch auf anderen Gewässern und auf Hochsee. Zu diesem Zweck

  • vertritt er die Mitglieder gegenüber regionalen und kantonalen Behörden sowie in den Organen von Swiss Sailing
  • pflegt er die Beziehungen zur Öffentlichkeit, zu den Behörden, zu anderen Sportorganisationen in der Region sowie zum CCS
  • unterstützt er alle Bestrebungen, welche die Ausübung des Segelsportes fördern und erleichtern
  • koordiniert und fördert er das Regatta-, Junioren-, Trainings- und Ausbildungswesen in der Region
  • koordiniert er die Veranstaltungstermine
  • fördert und koordiniert er die Oeffentlichkeits- und Medienarbeit
Artikel 3

Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem TBSV folgende Mittel zur Verfügung:

  • Beiträge der Mitglieder
  • Zuwendung von weiteren Organisationen
  III. Mitgliedschaft
  Vollmitglieder
Artikel 4 Vollmitglieder des TBSV sind grundsätzlich Vereine.
Artikel 5 Die Swiss Sailing angehörenden Clubs der Region 3 sind obligatorisch Mitglieder des TBSV.
Artikel 6 Dem TBSV können auch Vereine angehören, die dem Wassersport verbunden sind und die nicht Mitglied von Swiss Sailing sind.
  Einzelmitglieder; Ehrenmitglieder
Artikel 7 Dem TBSV können Einzelpersonen als Mitglied oder Ehrenmitglied angehören. Diese haben eine beratende Funktion und somit kein Stimmrecht.
  Eintritt
Artikel 8 Für eine Mitgliedschaft im TBSV und Swiss Sailing wird dem Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch unter Beilage der Statuten und des Mitgliederverzeichnisses eingereicht.Die Aufnahme in den TBSV sowie die Antragsstellung an Swiss Sailing erfolgt durch den Vorstand des TBSV.
  Austritt und Ausschluss
Artikel 9 Der Austritt oder Ausschluss kann jederzeit auf Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die finanziellen Verpflichtungen für dieses Geschäftsjahr müssen erfüllt werden.
Artikel 10 Einen Ausschluss kann die Mitgliederversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen beschliessen.
  Mitgliederbeiträge
Artikel 11 Die Mitglieder sind verpflichtet, einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird und den Betrag von Fr. 2'000.- nicht übersteigen darf.
  IV. Organisation
  Organe
Artikel 12

Die Organe des TBSV sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Revision
  • die Kommissionen und Arbeitsgruppen
Artikel 13 Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt jährlich einmal im 4. Quartal des Kalenderjahres zusammen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder einberufen werden.
Artikel 14 Die schriftliche Einladung mit Traktandenliste erfolgt 20 Tage vor der Versammlung. Jedes Mitglied kann sich durch 2 Delegierte vertreten lassen und hat eine Stimme.
TBSV-Mitglieder, die nicht Mitglied von Swiss Sailing sind, haben für Belange von Swiss Sailing kein Stimmrecht. Die Stellvertretung durch ein anderes Mitglied ist nicht zulässig.
Artikel 15 Die Mitgliederversammlung beschliesst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.Beschlüsse werden durch offene Abstimmungen gefasst, sofern von der Mehrheit der anwesenden Stimmen nichts anderes verlangt wird. Der Präsident entscheidet bei Stimmengleichheit.
Artikel 16 Anträge an die Mitgliederversammlung müssen spätestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich dem Präsidenten eingereicht werden.
Artikel 17

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Befugnisse:

  • Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Abnahme des Jahresberichtes des Präsidenten
  • Abnahme der Jahresrechnung, des Revisionsberichtes und Ent-lastung der Verbandsorgane
  • Genehmigung der Jahresziele und des Jahresprogramms
  • Festlegung des Budgets und der Mitgliederbeiträge gemäss Arti-kel 11 dieser Statuten
  • Wahlen
    • Präsident
    • Sekretär und Kassier
    • Revisor
    • Kommunikationsverantwortlicher
    • Junioren-/ Nachwuchsverantwortlicher
    • Regattaverantwortlicher
    • Ausbildungsverantwortlicher
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Ernennung und Einsetzen von Kommissionen und Arbeitsgrup-pen für besondere Aufgaben
  • Beschlussfassung über Änderungen der Statuten und Auflösung des Vereins.
  Vorstand
Artikel 18

Der Vorstand besteht aus

  • Präsident und Vizepräsident
  • Sekretär und Kassier
  • Kommunikationsverantwortlicher
  • Junioren-/ Nachwuchsverantwortlicher
  • Regattaverantwortlicher
  • Ausbildungsverantwortlicher
  • Verantwortlicher BWV
  • Allenfalls Delegierter/ Delegierte im Zentralvorstand von Swiss Sailing
Artikel 19 Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Verbandes, namentlich alle nicht der Mitgliederversammlung vorbehaltenen Beschlüsse. Er orientiert die Mitglieder über seine Tätigkeit.
Artikel 20 Die Finanzkompetenz des Vorstandes für ausserordentliche (nicht bud-getierte) Ausgaben beträgt Fr. 2‘000.-
Artikel 21 Die Pflichtenhefte sind die Grundlage zur Ausführung der be-schriebenen Verantwortlichkeiten.
Artikel 22

Die Amtsdauer entspricht derjenigen von Swiss Sailing und beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Die rechtsverbindliche Unterschrift führen zwei Mitglieder des Vorstandes.

  Revisor
Artikel 23 Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisoren/eine Rechnungsrevisorin für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Der Revisor/die Revisorin prüft die Rechnung des Verbandes und stellt der Mitgliederversammlung Antrag.
  TBSV-Präsidenten- und Sportchef-Sitzung (genannt TBSV-Sitzung)
Artikel 24

Die TBSV-Sitzung

  • TBSV-Vorstand
  • Clubpräsidenten
  • Sportchefs
  • Weitere Vertreter nach Bedarf
Artikel 25 Die TBSV-Sitzung wird in allen grösseren Geschäften miteinbezogen und wirkt beratend. Zugleich ist dies die Informationsplattform.
Zudem werden an dieser Sitzung die Swiss Sailing-Geschäfte und An-lässe vorbesprochen.
Artikel 26 Die TBSV-Sitzung wird in der Regel vor der Präsidentenkonferenz und der Generalversammlung von Swiss Sailing einberufen.
  V. Geschäftsjahr, Haftung, Dauer, Auflösung
Artikel 27 Das Geschäftsjahr des TBSV beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober.
Artikel 28 Für Schulden des Vereines haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 29

Die Dauer des TBSV ist unbegrenzt. Der Verband kann nur mit Zustimmung resp. im Rahmen der Statuten von Swiss Sailing aufgelöst werden. Über die Verwendung eines allfälligen Vermögens bestimmt die letzte Mitgliederversammlung in erster Linie zugunsten eines mit den Verbandszielen verwandten Zweckes.

Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der ordentlichen Mitgliederversamm-lung des TBSV vom 8. November 2003 in Thun genehmigt.
Sie wurden im November 2003 durch Swiss Sailing überprüft und für richtig befun-den.
Mit der Unterschrift des Präsidenten und des Sekretärs des TBSV treten diese am 10. November 2004, anlässlich der Mitgliederversammlung in Thun, in Kraft.
  Präsident TBSV
Paul Münger
  Sekretärin TBSV
Agathe König
  Präsident TYC
Peter Kilchenmann
  Präsident YCSp
Fredy Krebs
  Präsident RCO
Stefan Pulfer
  Präsident SCWe
Martin Schori
  Präsident SCNI
Bernhard Staehelin
  Commodore GYC
Peter Erzberger
  Präsident SCB
Michael Imboden
   
  Präsident SSCG
Raymond Pfister
  Präsident WSCT
Heinz Peter
       

Nachträge
15. November 2005 Austritt des SCGF Brief Peter Dietrich
05. November 2008 Austritt der RGT CCS; Mail Präsident
05. November 2009 Austritt des WSCG; Mail Präsident Beat Fischer

 
Stand: 15.11.11